Parallelimporte / Binnenmarkt
Seit dem 1. Juli 2009 sind Parallelimporte von patentgeschützten Produkten mit Ausnahme von Medikamenten in der Schweiz gesetzlich erlaubt. Die Schweizer Detailhändler prüfen regelmässig ihre Sortimente auf mögliche Potenziale für Parallelimporte auch bei nicht patentgeschützten Produkten, da Einstandspreise in der Schweiz nach wie vor bei verschiedenen Produktgruppen höher sind.
Dokumente
Parallelimporte: Stand der Umsetzung im Detailhandel vom 22.02.10
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Links
Geschäftsdatenbank des Parlaments08.010 Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht.
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